Autograf: Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung mit Mendelssohnarchiv (D-B), Sign. 55 Nachl. 76,195
Druck: Edward Speyer, Wilhelm Speyer der Liederkomponist 1790-1878. Sein Leben und Verkehr mit seinen Zeitgenossen dargestellt von seinem jüngsten Sohne, München 1925, S. 397ff.

Sr. Wohlgeb
Herrn Wilhelm Speyer
in
Frankfurt a/m
 
 
Cassel den 27sten November
1857.
 
Geliebter Freund,
 
Herzlichen Dank für Ihre freundliche Theilnahme und Ihre Aufmerksamkeit in Betreff meiner Pensionirung. Ich habe nun das Ruhegehalt von 1500 Rth angenommen und kann daher keine weiteren Schritte mehr thun; bevor ich jedoch das Pensionirungsdecret annahm, besprach ich mich mit meinem Advokaten, der vom Staatsanwalt wußte, daß der Kurfürst, obgleich die Gerichte die Gültigkeit meiner Anstellungsbedingungen für ebenso bindend erklärt hatten, als ständen sie wörtlich in meinem Anstellungsrescripte, es doch auf einen weiteren Prozeß ankommen lassen würde, bevor er mir mein ganzes Gehalt als Pension bewilligen werde und vor Gericht damit durchzukommen gedenke, daß ich durch den Eintritt in kurhessische Hofdienste mich den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen hätte, die im Staatsdienstgesetzt besagen, daß jeder Diener, so wie er über 70 Jahre alt sey, der Pensionirung sich fügen müße, und für den ferneren Rest seines Lebens nur ¾ seines bisherigen Gehalts zu beziehen habe, und er sich schon hinlänglich generös gegen mich gezeigt habe, daß er mich nach dem Staatsdienstgesetzt persioniert habe, da er in Bezug auf Hofdiener gar nicht daran gebunden sey, und diese nach Gutdünken pensioniren könne. Bey diesen Ansichten des Kurfürsten hielt es mein Advokat für gefährlich, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen, und rieth mir das Pensionierungsrescript ohne Widerspruch anzunehmen. Da ich nun auch, wenn ich meine nunmehrige Freiheit zu kleinen Ausflügen benutze, demungeachtet mit meiner Pension, mit Hülfe meiner übrigen Einnahmen, auszukommen hoffe; auch außerdem es mir ein drückendes Gefühl sein würde, für das viele Geld gar keine Dienste mehr leisten zu kön[nen,] so bin ich vollkommen zufrieden, und denke die paar Jahre, die ich noch zu leben habe, recht den Kunstgenüssen zu widmen. Wenn es daher in der Umgegend Aufführungen giebt, die mich anziehen, so hindert mich nichts denselben nebst meiner Frau beizuwohnen. Sollte daher Herr Rühl mein Oratorium „Der Fall Babylons” im Laufe des Winters noch einmal wiederholen1, so würde ich diesmal als Zuhörer demselben sicher beywohnen. So hoffe ich auch, die Cherubinische Medea und den Mozartschen Idomeneo noch vor meinem Ende auswärts zu hören zu bekommen! Von der Philharmonischen Gesellschaft in London bekam ich unlängst eine Aufforderung, ihr für ihre nächste Saison eine Sinfonie oder ein anderes großes Orchesterwerk zu schreiben2; das habe ich abgelehnt3, denn obgleich ich in letzter Zeit einige Quartette geschrieben habe, die sich den früheren ebenbürtig anschließen, so getraue ich mir doch keine Sinfonie mehr zu schreiben, die den früheren, von der 2ten an, an die Seite gestellt werden könnte, und so muß ich doch auch dafür sorgten, daß ich in der Meinung, besonders der Engländer, nicht herabsinke. Hätte mich die Ph. Gesellschaft eingeladen, ihre dießjährigen Konzerte zu [dirigiren,] so hätte ich gleich angenommen, denn dazu fühle [ich mich] körperlich und geistig vollkommen noch befähigt! Auch habe ich es nicht verschworen, keine größeren Werke mehr zu schreiben, besonders wenn sie einer Gattung angehören, in der ich mich noch nicht versuchte. So habe ich jetzt die Komposition eines Requiem’s begonnen, bey der ich mich vorzugsweise bemühe, eine Form aufzufinden, die zu einem Vergleich mit dem Mozartischen nicht etwa auffordere, weil man dann sicher verloren wäre!
Schließlich bitte ich noch, daß Sie auch dem Herrn Graf von Reichenbach für seine Teilnahme in meinem Namen gefälligst danken wollen. Wie immer ganz der Ihrige Louis Spohr.



Dieser Brief ist die Antwort auf Speyer an Spohr, 25.11.1857. Der nächste erhaltene Brief dieser Korrespondenz ist Spohr an Speyer, 18.02.1858.
 
[1] [Ergänzung 22.01.2022: Zur Aufführung am 27.02.1857 vgl. „Zur Tagesgeschichte Frankfurts“, in: Frankfurter Nachrichten. Extrabeilage zum Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt (1857), S. 218-221, hier S. 220;] Erasmus, „Briefe aus Frankfurt a.M.”, in: Neue Zeitschrift für Musik 46 (1857), S. 235ff., hier S. 236; Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt 25.02.1857, 2. Beilage, nicht paginiert.
 
[2] [Ergänzung 22.05.2020:] George Hogarth an Spohr, 12.11.1857.

[3] [Ergänzung 22.05.2020:] Spohr an Hogarth, 25.11.1857.
 
Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (15.03.2016).

Cassel 27. November 1857.
 
Geliebter Freund,
 
Herzlichen Dank für Ihre freundliche Teilnahme und Ihre Aufmerksamkeit in betreff meiner Pensionierung. Ich habe nun das Ruhegehalt von 1500 Taler angenommen und kann daher keine weiteren Schritte mehr tun. Bevor ich jedoch das Pensionierungsdekret annahm, besprach ich mich mit meinem Advokaten, der vom Staatsanwalt wußte, daß der Kurfürst, obgleich die Gerichte die Gültigkeit meiner Anstellungsbedingungen für ebenso binden erklärt hatten, als ständen sie wirklich in meinem Anstellungsreskripte, es doch auf einen weiteren Prozeß ankommen lassen würde, bevor er mir mein ganzes Gehalt als Pesion bewilligen werde und vor Gericht damit durchzukommen gedenke, daß ich durch den Eintritt in kurhessische Hofdienste mich den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen hätte, die im Staatsdienstgesetzt besagen, daß jeder Diener, so wie er über 70 Jahre alt sei, der Pensionierung sich fügen müsse und für den ferneren Rest seines Lebens nur Dreiviertel seines bisherigen Gehalts zu beziehen habe, und er sich schon hinlänglich generös gegen mich gezeigt hätte, indem er mich nach dem Staatsdienstgesetzt persioniert habe, da er in bezug auf Hofdiener gar nicht daran gebunden sei und diese nach Gutdünken pensionieren könne. Bei diesen Ansichten des Kurfürsten hielt es mein Advokat für gefährlich, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen, und riet mir, das Pensionierungsreskript ohne Widerspruch anzunehmen. Da ich nun auch, wenn ich meine nunmehrige Freiheit zu kleinen Ausflügen benutze, demungeachtet mit meiner Pension mit Hilfe meiner übrigen Einnahmen auszukommen hoffe, auch außerdem es mir ein drückendes Gefühl sein würde, für das viele Geld gar keine Dienste mehr leisten zu können, so bin ich vollkommen zufrieden und denke die paar Jahre, die ich noch zu leben habe, recht den Kunstgenüssen zu widmen. Wenn es daher in der Umgegend Aufführungen gibt, die mich anziehen, so hindert mich nichts, denselben nebst meiner Frau beizuwohnen. Sollte daher Herr Rühl mein Oratorium ,Der Fall Babylons’ im Laufe des Winters noch einmal wiederholen, so würde ich diesmal als Zuhörer demselben sicher beiwohnen. So hoffe ich auch, die Cherubinische ,Medea’ und den Mozartschen ,Idomeneo’ noch vor minem Ende auswärts zu hören zu bekommen. Von der Philharmonischen Gesellschaft in London bekam ich unlängst eine Aufforderung, ihr für ihre nächste Saison eine Sinfonie oder ein anderes großes Orchesterwerk zu schreiben. Das habe ich abgelehnt, denn obgleich ich in letzter Zeit einige Quartette geschrieben habe, die sich den früheren ebenbürtig anschließen, so getraue ich mir doch keine Sinfonie mehr zu schreiben, die den früheren, von der Zweiten an, an die Seite gestellt werden könnte, und so muß ich doch auch dafür sorgten, daß ich in der Meinung, besonders der Engländer, nicht herabsinke. Häütte mich die Philharmonische Gesellschaft eingeladen, ihre diesjährigen Konzerte zu dirigieren, so hätte ich gleich angenommen, denn dazu fühle ich mich körperlich und geistig vollkommen noch befähigt. Auch habe ich es nicht verschworen, keine größeren Werke mehr zu schreiben, besonders wenn sie einer Gattung angehören, in der ich mich noch nicht versuchte. So habe ich jetzt die Komposition eines Requiems begonnen, bei der ich mich vorzugsweise bemühe, eine Form aufzufinden, die zu einem Vergleich mit dem Mozartischen nicht etwa auffordere, weil man dann sicher verloren wäre!
Schließlich bitte ich noch, daß Sie auch dem Herrn Graf von Reichenbach für seine Teilnahme in meinem Namen gefälligst danken wollen. Wie immer ganz der Ihrige
Louis Spohr.