Autograf: nicht ermittelt

Autor(en): Spohr, Louis
Adressat(en): Müller, Friedrich
Erwähnte Personen: Müller, Gotthelf
Erwähnte Kompositionen: Spohr, Louis : Lieder, Sgst Kl, WoO 113
Erwähnte Orte:
Erwähnte Institutionen: Müller <Rudolstadt>
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1845012613

Spohr



Dieser Brief schließt sicherlich inhaltlich an Friedrich Müller an Spohr, 21.01.1845 an. Der nächste erhaltene Brief dieser Korrespondenz ist Friedrich Müller an Spohr, 10.01.1846.
Existenz und Inhalt dieses Briefs folgen aus Gotthelf Müller an Spohr, 17.04.1845: „Durch meinen Bruder wurde mir die angenehme Nachricht zu Theil, daß Sie geneigt wären, nach Beendigung eines größeren Werkes [op. 129], welches Sie eben in Arbeit hätten, mir ein Lied für mein Album gütigst zu überlassen. Da ich nun so eben mit diesem Lieder-Album beschäftigt bin und zu Ihrem gütigen Beitrage bereits Raum gelassen habe, so erlaube ich mir hiermit mein ergebenstes Gesuch zu wiederholen […]“
Der Schluss des Zitats deutet darauf hin, dass Spohrs Mitteilung an Friedrich Müller schon länger zurückliegen könnte. Dagegen könnte eine Formulierung von Folker Göthel sprechen: „[…] Wahrscheinlich befand sich darunter auch ,Immerdar Liebe’, das Spohr auf wiederholtes Drängen seines langjährigen Freundes Friedrich Müller (s. LE II, 52, 231) in Rudolstadt für das von dessen Bruder Gotthelf Müller geplante Album etwa um die gleiche Zeit zur Verfügung gestellt haben muß, denn Friedrich Müller sandte Spohr bereits am 29. Mai einige Exemplare“ (Thematisch-bibliographisches Verzeichnis der Werke von Louis Spohr, Tutzing 1981, S. 477). Da Göthels Verweise auf Spohrs Lebenserinnerungen nur die Bekanntschaft zwischen Spohr und Friedrich Müller betreffen, nicht jedoch die Komposition des Liedes WoO 113, und zudem der Brief vom 29.05.1845 nicht von Friedrich, sondern von Gotthelf Müller stammt, könnten diese Angaben ein Irrtum sein. Da weitere Anhaltspunkte auf eine umfangreichere Korrespondenz zwischen Spohr und Friedrich Müller über WoO 113 fehlen, ist hier ein frühes Datum – einen Postweg von wenigstens zwei Tagen vorausgesetzt – ab dem 23.01.1845 angenommen.

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (06.07.2020).