Autograf: nicht ermittelt
Entwurf: Universitätsbibliothek Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel (D-Kl), Sign. 4° Ms.hist.litt. 15[275


Kurfürstl.
Hoftheater-Direction,

Auf das Schreiben vom 3ten dieses, wodurch mir angezeigt wird, daß es bey dem höchsten Rescripte vom 11ten November v.J. wegen dem, von mir zu erlegenden Disziplinarstrafe, sein Verbleiben haben müsse, habe ich K.H. d. noch folgendes1 vorzustellen:
Nachdem icn bereits in meinem letzten Schreiben dargethan habe, daß es nie zu den Pflichten eines Kapellmeister gehören kann,2 dienstunfähige Orchester-Mitglieder3 zur Pensionirung vorzuschlagen, so lange eine höhere Behörde für4 das Orchester5 besteht, führe ich in Bezug auf den vorliegenden Fall und in Betracht der in dem Schreiben vom 5ten Januar angeführten Be[???]gründen noch an, daß es gar nicht darauf ankommt, ob der Ob. Knauf damals, wie er durch einen Andern6 ersetzt wurde, schon völlig dienstunfähig war, wohl aber, daß er nun überzählig und7 an seiner Stelle8 der Neuangestellte getreten war;9 der Kapellmeister daher10 von dan an nur die Dienstleistungen dieses Oboisten zu beaufsichtigen hatte. Da aber überdieß aus dem11 Rescript Sr. Königl. Hoheit des Kurfürsten in welchem die Anstellung von 7 neuen Mitgliedern für die Hofkapelle allergnädigst genehmigt wird,12 die allerhöchste Willensmeynung(???) hervorgeht, daß die sieben durch neue ersetzten Mitglieder der Hofkapelle beybehalten und für Ihre Zukunft gesorgt werden solle, so durfte13 ja nicht einmal die höhere Behörde den Oboisten Knauf, als unter diese Sieben gehörig, zur Pensionirung vorschlagen, viel weniger noch14 der Kapellmeister, zu dessen Dienstobliegenheit es ohnehin nicht15 gehört.
Da ich nun die feste Überzeugung habe, daß Sr. Hoheit wenn Höchst(???) Sie das Vorstehende zu erwägen geruhen werden16,17 ohnmöglich bey der18 Bestimmung des Rescriptes vom 11ten Nov. v. J. beharren werden, indem die19 in demselben bestimmte20 Disziplinarstrafe weder durch unsere Theatergesetze, noch durch eine mir ertheilte Instruction,21 rechtlich begründet ist, so ersuche ich Kurfürstl. Hoftheaterdirction ergebenst dem Inhalt dieses Schreibens gemäß an Sr. Hoheit nochmals zu berichten und die22 gnädigste Rücknahme des Rescriptes vom 11ten Nov. v. J. gewogentlichst zu erwirken, der ich verharre

Kurfürstl. H.D.
gehorsamster
L. Spohr.

Cassel den 8ten
Januar 1841.

Autor(en): Spohr, Louis
Adressat(en): Hoftheater
Erwähnte Personen: Görtelmeier, Heinrich
Knauff, Johann
Erwähnte Kompositionen:
Erwähnte Orte:
Erwähnte Institutionen: Hofkapelle <Kassel>
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1841010815

Spohr



[1] Hier gestrichen: „zu“.

[2] Hier gestrichen: „invalide“.

[3] „Orchester“ über der Zeile eingefügt.

[4] „für“  über der Zeile eingefügt.

[5] Am Ende des Worts gestrichen: „s“.

[6] Heinrich Görtelmeier?

[7] „und“ eingefügt über gestrichenem: „[???], daß“.

[8] Hier gestrichen: „in Oper und Schauspielmusiken“.

[9] Hier gestrichen: „und“.

[10] „daher“ über der Zeile eingefügt.

[11] Hier ein Wort gestrichen.

[12] Hier vier Buchstaben gestrichen.

[13] „durfte“ eingefügt über gestrichenem „wollte“.

[14] „noch“ über der Zeile eingefügt.

[15] „ohnehin nicht“ über gestrichenem „nicht“ eingefügt.

[16] „werden“ über der Zeile eingefügt.

[17] Hier gestrichen: „bey Höchster Ihrer Gerechtigkeitsliebe“.

[18] Hier ein Wort gestrichen.

[19] Hier gestrichen: „darin aus“.

[20] Hier ein Wort oder Wortanfang mit vier Buchstaben gestrichen.

[21] Hier gestrichen: „noch durch das Herkommen“.

[22] Hier ein Wort gestrichen.

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (01.07.2020).