Autograf: Universitätsbibliothek Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel (D-Kl), Sign. 4° Ms. Hass. 287
Kopierbuch: Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig (D-LEsta), Sign. 21081 Breitkopf & Härtel, Leipzig, Nr. 123, S. 1580
Druck: Simon Moser, Das Liedschaffen Louis Spohrs. Studien, Kataloge, Analysen, Wertungen.
Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des Kunstliedes, Kassel 2005, Bd. 1, S. 49 (teilweise)

Sr Wohlgeb.
Herrn Kapellmeister
Dr Spohr
Cassel.

frei


Herrn Kapellmeister Dr Spohr in Cassel.

Leipzig, 21. Novbr 1836

Hochgeehrter Herr Doctor,

In ergebener Beziehung auf unser Jüngstes vom 13 September, durch welches wir Ihnen die fernerweite1 Auflage Ihrer Oratoriums avisirten, die seitdem zu Ihren Händen gelangt seyn wird, sind wir heute so frei Ihnen Rechnung über den Druck derselben zuzustellen, mit höflicher Bitte, uns den Betrag von Rth. 131. 9. dafür gutzuschreiben. Noch entbehren wir Ihrer Bestimmung des Honorars für den zu unserm Album gesendeten Beitrag2, die wir dann gelegentlich von Ihrer Güte erwarten. Das Album selbst hoffen wir Anfangs nächsten Monats auszugeben.
Hochachtungsvoll empfehlen wir uns Ihnen

ergebenst
Breitkopf & Härtel

Autor(en): Breitkopf & Härtel
Härtel, Hermann
Adressat(en): Spohr, Louis
Erwähnte Personen:
Erwähnte Kompositionen: Spohr, Louis : Des Heilands letzte Stunden
Spohr, Louis : Lieder, Sopr/Ten Kl 4hdg, WoO 95 / op. 101.2
Erwähnte Orte:
Erwähnte Institutionen:
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1836112153

Spohr



Der letzte Brief dieser Korrespondenz ist Breitkopf & Härtel an Spohr, 13.09.1836. Diesem Brief hätte die Rechnung Breitkopf & Härtel an Spohr, 14.10.1836 beiliegen sollen, die mit Breitkopf & Härtel, 23.11.1836 nachgereicht wurde.
Der Autor des Briefs ergibt sich aus dem Kürzel „Dr H.“ im Kopierbuch.

[1] „Adj im Kanzleistil: weitere, in der Zukunft erfolgend, auf die Zukunft bezügl“ (Rüdiger Welter, „fernerweit“, in: Goethe-Wörterbuch, Bd. 3, Stuttgart, Berlin und Köln 1998, Sp. 667 [Online-Version]). Zur Formulierung „fernerweite Auflage“ vgl. „Da nun die Frage, ob der Kläger durch die von Beklagtem veranstatete fernerweite Auflage des gedachten Wieland‘schen Werkes [...]“ („Der Beweis des Verlagsrechts für alle Ausgaben“, in: Allgemeine Preß-Zeitung 5 (1844), S. 275).

[2] „Sangeslust“ WoO 95.

Kommentar und Verschlagwortung, sofern in den Anmerkungen nicht anders vermerkt: Wolfram Boder (23.01.2020).