Autograf: Hessisches Staatsarchiv Marburg (D-MGs), Best. 315 a Nr. 140 [Gesuche um Erlaubnis Kirchenmusik aufführen zu dürfen], Bl. 134

Daß Herr Hesse einer der vorzüglichsten der jetzt lebenden Organisten ist und dieß auch bereits vor 3 Jahren in seinem, hier gegebenen Orgelconcerte1 bewährt(?) hat, bescheinigt hiermit

Louis Spohr.

Cassel den 8ten
Mai 1832.

Autor(en): Spohr, Louis
Adressat(en): Hesse, Adolph
Erwähnte Personen:
Erwähnte Kompositionen:
Erwähnte Orte: Kassel
Erwähnte Institutionen:
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1832050801

Spohr



Der letzte erhaltene Brief dieser Korrespondenz ist Spohr an Hesse, 25.03.1832.
Dieses Zeugnis liegt in der Akte einem Gesuch Hesses vom 05.05.1832 bei, ein Orgelkonzert geben zu dürfen. Das Konzert fand am 23.05.1832 statt (vgl. „Cassel”, in: Allgemeine musikalische Zeitung 34 (1832), Sp. 499f., hier Sp. 500).
Der nächste erhaltene Brief dieser Korrespondenz ist Spohr an Hesse, 31.10.1832, aus dem sich noch ein derzeit verschollener Brief von Hesse an Spohr erschließen lässt.

[1] Hesse berichtete über dieses Konzert: „Dienstag d. 17ten gab ich in hiesiger Martinikirche ein Orgelkonzert, die Erlaubniß dazu mußte ich mir im geheimen Kabinette des Kurfürsten selbst holen. Die Kirche war voll Menschen (gewiß an die 3000). Die Orgel machte tüchtigen Effeckt (namentlich die beiden Großväter Principal u Posaune 32 F) besonders brillant war die Schlußfuge aus dem Spohrschen Oratorium, wozu mir als Einleitung Spohr ein ganz kostbares Praeludium komponirt hatte. Die Einnahme war gut.“ (Hesse an Christian Heinrich Rinck, 18.03.1829, in: Hubert Unverricht, „Adolph Hesses Korrespondenz von 1829 bis 1832 mit Christian Heinrich Rinck“, in: Jahrbuch der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau 47/48 (2006/07), S. 265-289, hier S. 268ff., Zitat S. 269).

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (20.05.2019).