Autograf 1: Spohr Museum Kassel (D-Ksp), Sign. Sp. ep. 1.5 <Haslinger 18320301>
Autograf 2: Spohr Museum Kassel (D-Ksp), Sign. Dep. 01.10
Entwurf (durch Haslinger): letzter Nachweis Autographen-Sammlung enthaltend die Autographen aus dem Nachlaß der Clarinettisten Heinrich und Carl Baermann, München, des Philologen Geheimrat Bernh. Rud. Abeken, Osnabrück († 1866), sowie aus dem Archiv einer bedeutenden Musikalienhandlung. Versteigerung 29. und 30. November 1922 (= Katalog Henrici 80), Berlin 1922, S. 76
Ergänzung zum Entwurf (durch Spohr): Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung mit Mendelssohnarchiv (D-B), Sign. Mus.ep. Spohr-Correspondenz 2,196
Druck (Autograf 1): Autographen aus allen Gebieten. Auktion 10. und 11. März 2020 (= Katalog Stargardt 708), Berlin 2020, S. 345 (teilweise)
Inhaltsangabe (Autograf 1?): [Fritz Rychnovsky], Beschreibendes Verzeichnis der Autographen-Sammlung Fritz Donebauer in Prag, 2. Ausgabe, Prag 1900, S. 369
Beleg 1 (Ergänzung zum Entwurf): wie Inhaltsangabe
Beleg 2 (Autograf 1? und Ergänzung zum Entwurf): Sammlung Fritz Donebauer, Prag. Briefe, Musik-Manuscripte, Portraits zur Geschichte der Musik und des Theaters. Versteigerung vom 6. bis 8. April 1908 (= Auktionskatalog Stargardt), Berlin 1908, S. 97
Beleg 3 (Autograf 1 oder 2?): Autographen-Sammlung enthaltend die Autographen aus dem Nachlaß der Clarinettisten Heinrich und Carl Baermann, München, des Philologen Geheimrat Bernh. Rud. Abeken, Osnabrück († 1866), sowie aus dem Archiv einer bedeutenden Musikalienhandlung. Versteigerung 29. und 30. November 1922 (= Katalog Henrici 80), Berlin 1922, S. 76
Beleg 4 (Autograf 1 oder 2?): Versteigerung von Autographen […] aus den Beständen der Seidelschen Buchhandlung […] (= Katalog Dorotheum), Wien 1923, S. 14
Beleg 5 (Ergänzung zum Entwurf): Georg Kinsky, Versteigerung von Musiker-Autographen aus dem Nachlaß des Herrn Kommerzienrates Wilhelm Heyer in Köln im Geschäftslokal der Firma Karl Ernst Henrici. Montag, den 6 und Dienstag, den 7. Dezember, Bd. 1, Berlin 1926, S. 101

Contract1
welcher zwischen Herrn Louis Spohr, Hofkapellmeister in Kassel, als Einem, und dem Herrn Tobias Haslinger, k.k. Hof- und Musikalienhändler in Wien, am andern Theile, nach vorhergegangener brieflicher Uibereinkunft wie folgt, für beyde Theile verbindlich abgeschlossen worden ist. –

1.
Herr Spohr überläßt und verkauft das Manuscript seiner so eben vollendeten grossen Violinschule in 3 Abtheilungen, dem Herrn Haslinger in Wien, (seinen Erben oder Emissionairen), als alleiniges rechtmässiges Eigenthum für alle Länder, und für ewige Zeiten, zum ausschließlichen Verlag, und macht sich verbindlich keine Verlag grosse oder kleinere Violinschule mehr zu verfassen, und an sonst Jemanden werde käuflich, noch auf eine andere wie immer Namen habende Art abzutreten und zu überlassen. – Unter der Bezeichnung „Violinschule“ sind jedoch neue Uibungsstücke oder Etuden nicht mit inbegriffen. H Spohr macht sich aber anheischig, wenn er deran wieder schreiben sollte, sie zuerst dem Herrn Haslinger zum Verlag anzutragen.

2.
Herr Haslinger verpflichtet sich dagegen, Herrn Spohr (oder seinen Erben) das von diesem Letzteren ausgesprochene Honorar von T 2000,– preus. cour. sage zweitausend Thaler in preus. cour., und zwar wie bedungen in folgenden Daten zu bezahlen: – als
T 500.– sage fünfhundert Thaler in preus. cour. zur Oster-Messe 1832.
T 500.– sage fünfhundert Thaler desgl. " Oster-Messe 1833.
T 500.– sage fünfhundert Thaler desgl. " Oster-Messe 1834.
T 500.– sage fünfhundert Thaler desgl. " Oster-Messe 1835.
Summe T 2000.– preus. Courant. Auch soll es Herrn Haslinger frey gestellt bleiben diese Zahlungen früher zu leisten.2

3.
Herr Haslinger bleibt es unbenommen mit diesem Violinschule-Manuscript wie mit seinem übrigem Verlags-Eigenthum nach Belieben zu schalten und zu walten, und zwar auch so, daß er, wenn er es in der Folgezeit für nöthig oder gut erachten sollte, z.B. auch einem Auszug aus dieser Violinschule zu liefern, oder selbe in fremden Sprachen selbst oder von andern hiezu von ihm bestimmten Verlegern übersetzen zu lassen, das alleinige Recht haben solle.

4.
Herr Spohr läßt sich ausserdem herbey, zur Erlangung dießfälliger Privilegien gegen den Nachdruck, mit Herrn Haslinger gemeinschaftlich bei den betreffenden hohen Landesregierungen pp zu wirken. Noch soll Herr Haslinger die hiezu nöthigen Gesuche p selbst abfassen, und alle dabey wie immer Nahmen habende Auslagen aus seiner Cassa ganz allein bestreiten, und Herrn Spohr dieserwegen keine Auslage rechne.3

5.
Solle gegenwärtiger Contract erst dann seine volle Wirkung haben, wenn das befragliche Manuscript an Herrn Haslinger abgegeben seyn, und der Empfang desselben von ihm mittels eines besonderen Recepisse4 bestätiget, und dieses an Herrn Spohr eingesandt seyn wird, welche à dato 4 Wochen geschehen solle. – Uiber die Zeit, binnen welcher dieses Manuscript im Druck erscheinen solle, werden sich beyde Theile nachträglich einverstehen, doch solle die Erscheinung nicht über ein Jahr a dato dieses Contractes hinaus verschoben werden.

6.
Schließlich erhält Herr Spohr von Herrn Haslinger gleich beim Erscheinen dieses von Herrn Haslinger zum Stich und Druck befördernd werdenden Werkes ein Pracht-Exemplar, außerdem zehn gewöhnliche Frey-Exemplare zu seiner beliebigen Verwendung.


So geschehen in Wien den 1ten Merz 1832.
Tobias Haslinger
k.k. Hof- u. priv. Kunst u. Musikalienhändler

S.A. Steiner
als ersuchter Zeuge

Conrad Graf
als ersuchter Zeuge


Cassel den 10ten
März 1832.
Dr. Louis Spohr.
kurfürstl. Hofkapellmeister.

Moritz Hauptmann
kufürstl. heßischer Hofmusikus.

FNebelthau, ObergerichtsAnwalt
als ersuchter Zeuge.

Autor(en): Haslinger
Haslinger, Tobias
Spohr, Louis
Adressat(en):
Erwähnte Personen: Graf, Conrad
Hauptmann, Moritz
Nebelthau, Friedrich
Steiner, Siegmund Anton
Erwähnte Kompositionen: Spohr, Louis : Violinschule
Erwähnte Orte:
Erwähnte Institutionen:
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1832030122

Spohr



Den Text der beiden unterschriebenen Exemplare des Vertrags schrieb Tobias Haslinger, der den Vertrag auch entwarf (vgl. Haslinger an Spohr, 06.02.1832). Spohr verfasste eine Ergänzung zu § 1, die er mit seinem Brief an Haslinger, 17.02.1832 nach Wien schickte.
Autograf 1 erhält auf der vierten Seite des Bogens noch den Vermerk „1832 / L. Spohr / Violinschule“, was darauf deutet, dass dies das Exemplar war, was beim Verlag blieb; demzufolge war Autograf 2 Spohrs Exemplar. Wahrscheinlich gehörte Autograf 1 auch zusammen mit Spohrs Ergänzung zum Entwurf zur Sammlung Donebauer (vgl. Inhaltsangabe sowie Belege 1 und 2).
Haslinger schickte Spohr den Vertragsentwurf am 06.02.1832 an Spohr. Dieser beantworte dies mit der erhaltenen Ergänzung zu § 1 in seinem Brief am 17.02.1832. Vermutlich lagen die beiden in Wien unterschriebenen Vertrags-Exemplare dem derzeit verschollenen Brief Haslinger an Spohr, 01.03.1832 bei; Spohr sandte ein in Kassel unterschriebenes Exemplar mit seinem derzeit ebenfalls verschollenen Brief vom 11.03.1832 zurück.

[1] Über „Contract“ befinden sich in beiden Vertragsexemplaren die Stempel: „Sieben / W I / Gulden“ und „Control / W I“.

[2] Zu diesen Zahlungsmodalitäten vgl. Haslinger an Spohr, 20.12.1832 und Spohr an Haslinger, 4.01.1832.

[3] Vgl. Spohr an Haslinger, 04.01.1832.

[4] Recepisse = Empfangsschein (vgl. [Kundmachung mit Beziehung auf die Paragraphe 7, 9, 17 unter 2, und 24 des Post-Gesetztes vom 5. November 1837], § 17ff.).

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (12.03.2020).