Autograf. Universitätsbibliothek Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel (D-Kl), Sign. 4° Ms. Hass. 287

Wien 31 Januar 1832

Ew Wohlgeborn

Habe ich die Ehre hiermit anzuzeigen daß am 27ten, d. der uns unterm 29 Dec 1831 in Auftrag gegebene Patentflügel in Nußholz a 6 ½ Octaven, bezeichnet  Oben . L. S. 10 an die Herren Bansa & Sohn nach Frankft a/M zur Weiterbeförderung an Ihre werthe Adresse abgesendet wurde. Die Fracht bis Frankft a/M ist auf f 42 C Mze im 20fß mit Innbegriff aller wie immer Namen habenden sonstigen Spesen bedungen, und die Liefertage auf 28 derselben festgesetzt.
Der Betrag dieses Instrumentes beläuft sich laut Preis Ct auf - - - - - - - - - - f 450 C. Mze in 20ern und es wäre uns am angenehmsten selbigen durch einen Wechsel auf hier in Empfang nehmen zu können.
Die Verpackung ist wegen allenfallsiger Reinigung in der bayrischen Contumaz,1 sorgfältigst besorgt worden, und durch doppelte Kisten gegen jedes Naßwerden gesichert.
Mein Vater würde Ihnen diese Anzeige selbst gemacht haben, wenn er nicht durch eine Rippenfell-Entzündung außer Stand gesetzt wäre die Feder zu führen. Er so wie meine Mutter2 und Schwester3 empfehlen sich Ihnen und den lieben Ihrigen bestens; wir Alle freuen uns Ihres versprochenen Besuches. Leben Sie indessen recht wohl, und genehmigen sie die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung mit welcher zeichnet

Ew. Wohlgeborn ergebenster Diener
Joh. Bapt. Streicher

Autor(en): Streicher
Streicher, Johann Baptist
Adressat(en): Spohr, Louis
Erwähnte Personen: Streicher, Andreas
Erwähnte Kompositionen:
Erwähnte Orte: Frankfurt am Main
Erwähnte Institutionen: Bansa & Sohn <Frankfurt am Main>
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1832013147

Spohr



Der letzte Brief dieser Korrespondenz ist Andreas Streicher an Spohr, 07.01.1832. Spohr beantwortete diesen Brief am 20.04.1832.

[1] Contumaz = Quarantäne. – Bayern hatte im Oktober 1831 angesichts der europaweiten Cholera-Epidemie strenge sanitärpolizeiliche Maßnahmen verfügt (vgl. „Gesetz die Anwendung der Waffengewalt bey der Vollziehung der Sanitärpolizeilichen Maaßregeln zum Schutze gegen die Verbreitung der asiatischen Cholera betreffend“, in: Gesetzblatt für das Königreich Bayern (1831), Sp. 41-48).

[2] Nanette Streicher.

[3] Sophie Pauer.

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Uta Goebl-Streicher (11.05.2020).