Autograf: Hessisches Staatsarchiv Marburg (D-MGs), Sign. Best. 300 A 7/1, Bl. 74f.

Von Kurfürstlicher Hoftheater-Generaldirection aufgefordert, einen Vorschlag zu machen:
„wie das Orchesterpersonal des Kurfürstlichen Hoftheters vermindert werden können und doch dabey auch Opern ausführbar bleiben“
habe ich die Ehre, folgendes zu berichten:
Da zu Besetzung aller neuen Opern sämtliche, in unserm Orchester befindliche Blasinstrumente erforderlich sind, so kann von diesen keins entbehrt werden und eine Verminderung des Orchesterpersonales daher nur bey den Saiteninstrumenten stattfinden.
Fast die Hälfte von diesen ist aber (so wie die, der Blasinstrumente) durch Gardemusiker besetzt. Da nun überdieß unter denen bey den Saiteninstrumenten angestellten Civilmusikern durch Abgang, Krankheit und Tod bereits mehrere Lücken entstanden sind und die Entlassung auch nur solche treffen kann, die nicht durch Allerhöchste Rescripte auf Lebenszeit angestellt sind, können, wenn auch Opern in der Folge gegeben werden sollen, nur folgende Personen entbehrt werden: Rüdinger, Thieme, Cattus, Heilgeist und Bachfeld.1
Mit den Übrigbleibenden lassen sich dann, vorausgesetzt, daß die Gardemusiker, die bey der Oper mitwirkten, auch in der Folge fortwährend dem Hoftheaterorchester angehören werden, die bisher aufgeführten, so wie meine Opern, wenn auch nicht mit der frühern Kraft, doch genügend, auch ferner geben.
Wenn aber, wie es allgemein heißt, die Gardemusik Befehl erhalten hat, mit ins Feld zu rücken, so wird durch deren Abgang das Orchester total desorganisirt, so, daß alsdann auch nicht die kleinste Oper mehr zu geben seyn wird. In diesem Falle würde alsdann, damit die Oper fortbestehen könne, Seine Königliche Hoheit, der Kurfürst, allerunterthänigst zu bitten seyn, entweder die nachstehend bemerkten Gardemusiker, welche bey der Oper bisher mitwirkten, als Jung, Gley, Lesser, Schulz, Schubank, Steinmetz, Feldner, Anding, Abel, Berge, Deichert, Bott, Sander, Umbach, Albrecht jun.2, Albrecht sen.3, Amende und Bänder in Cassel zurückzulassen, oder, wenn diese bey dem Musikchor nicht sämtlich entbehrt werden könnten, das Hierblieben wenigsten den zehn erstgenannten allergnädigst zu gestatten, da diese zur Besetzung des Blasinstrumente bey der Oper ganz unentbehrlich sind, in welchem Falle dann aber als Ersatz für die abgehenden aber acht, bey den Saiteninstrumenten angestellten Gardemusikern wenigstens die Beybehaltung der obigen fünf, zur Entlassung vorgeschlagenen Civilmusiker allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen wäre.

Kurfürstlicher Hoftheater-Generaldirection
gehorsamster
Louis Spohr.

Cassel den 4ten
Aprill 1831.



[1] Vgl. Karl Feige an Spohr, 28.04.1831.

[2] Louis Albrecht.

[3] Johann Friedrich Gottlob Albrecht.

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (26.11.2021).