Autograf: Hessisches Staatsarchiv Marburg (D-MGs), Best. 6a Nr. 2559, Bl. 36f.
Druck: Otto Müller, „Kleine Sorgen in den Notjahren 1830/31. Zur Entstehung der kurhessischen Verfassung vom 5. Januar 1831“, in: Hessenland 47 (1936), S. 43-46, hier S. 44

Verehrte Generaldirektion
des Kurfürstlichen Hoftheaters,

Vorgestern war eine Deputation der Bürgerschaft von Cassel bey mir, die mich ersuchte, bey der, nächsten Sontag, zur Eröffnung des Landtages stattfindenden kirchlichen Feyer, das Te deum laudamus mit der kurfürstl. Hofkapelle aufzuführen. Ich antwortete der Deputation, daß ich, um dem Wunsche der Bürgerschaft genügen zu können, des Allerhöchsten Befehls Sr. Königl Hoheit des Kurfürsten bedürfte und daß sie sich daher durch die, für kirchliche Angelegenheiten bestimmte Behörde, dem Konsitorio an Sr. Königl Hoheit zu wenden hätte.
Dieß ist geschehen und Herr von Wille zeigte mir gestern Abend an, daß Sr. Königl Hoheit die kirchliche Feyer in der, von der Bürgerschaft gewünschten Art allergnädigst bewilliget habe.
Nun bin ich aber im Zweifel ob in dieser Allerhöchsten Bewilligung der Befehl für die Hofkapelle das Tedeum aufzuführen, mit enthalten sey, oder ob deshalb nochmals bey Sr. Königl Hoheit angefragt werden müsse.
Ich wende mich daher an meine verehrte Generaldirektion mit der gehorsamsten Bitte, mir amtlich anzuzeigen, wie ich mich in dieser Angelegenheit zu verhalten habe.
Mit vorzüglicher Ergebenheit

Einer verehrten Generaldirektion
gehorsamster
Louis Spohr.

Cassel den 14ten
October 1830.

Autor(en): Spohr, Louis
Adressat(en): Feige, Karl
Hoftheater
Erwähnte Personen: Wilhelm II. Hessen-Kassel, Kurfürst
Wille, Friedrich von
Erwähnte Kompositionen: Händel, Georg Friedrich : Utrechter Te Deum
Erwähnte Orte: Kassel
Erwähnte Institutionen: Hoftheater <Kassel>
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1830101413

Spohr



Dem Brief geht in der Akte ein Brief von Karl Feige an Kurfürst WilhelmWilhelm II. voran, in dem er Spohrs Brief weiterleitet; der Kurfürst bewilligte die Aufführung (ebd., Bl. 35).

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (20.04.2020).