Autograf: nicht ermittelt
Abschrift: Hessisches Staatsarchiv Marburg (D-MGs), Sign. Best. 300 A 7/1, Bl. 57r

Sr Wohlgeboren
Dem Herrn Ph. Herrmann, Mitglied der Hofkapelle zu Sondershausen


Cassel den 27sten Aprill 25.

Wohlgeborner Herr,

Ich beeile mich, Ihnen auf Ihre Anforderung, Auftrags der General-Direktion zu erwiedern, daß 500 Rth. das maximum des Gehalts ist, den sie bewilligen kann.
Die Pension betreffend, so ist in dem Decrete, durch das Sie auf Lebenszeit angestellt werden keine Summe bestimmt; da aber hier ein Staatsdiener noch nie weniger als die Hälfte Pension erhalten hat, oft aber nach einer langen Reihe von Dienstjahren das Ganze seines Gehalts behält, besonders wenn es die Summe von 500 Rth. nicht übersteigt, so werden Sie wohl thun, wie ich und alle übrigen Mitglieder der Kapelle, keine Pensions-Summe bestimmen zu lassen.
Ihrer letzten Entschließung entgegen sehen unterzeichne ich mit vorzügl. Hochachtung

Euer Wohlgeboren
ergebener Diener
(unterz.) Louis Spohr.

Autor(en): Spohr, Louis
Adressat(en): Herrmann, Philipp
Erwähnte Personen:
Erwähnte Kompositionen:
Erwähnte Orte:
Erwähnte Institutionen: Hofkapelle <Kassel>
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1825042713

Spohr



Der letzte überlieferte Brief dieser Korrespondenz ist Spohr an Herrmann, 12.04.1825.
Die Hervorhebung in der Abschrift dient offensichtlich dem Zweck, den arbeitsrechtlichen Status der Anstellung von Hermann zu klären; die Abschrift befindet sich in der Akte „Reduktion des Hoftheaters und die Verpachtung desselben“ und Herrmann wurde zum 15.06.1831 entlassen (vgl. Karl Feige an Spohr, 28.04.1831).

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (26.11.2021).