Autograf: Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung mit Mendelssohnarchiv (D-B), Sign. 55 Nachl. 76,208

Herrn
Hofkapellmeister Louis Spohr
Wohlgeb.
Cassel
in Hessen.


Offenbach am 23 Januar 1823.

Theurer Freund!

Hoffentlich werden Sie meinen letzten Brief (worauf ich mich ohne Antwort befinde) richtig erhalten haben. Der gegenwärtige bezweckt Sie im Namen Guhr’s um eine Gefälligkeit zu bitten. Dieser will nämlich am Charfreitag Ihr Oratorium: das jüngste Gericht aufführen und bittet Sie, ihm die ausgeschriebenen Stimmen und Partitur zu leihen, und sobald wie möglich, da nicht viel Zeit zu verlieren ist, zu übersenden. Ueberzeugt, daß Sie Ihre Einwilligung nicht versagen werden, versichere ich Sie, dafür zu sorgen daß Stimmen und Partitur in bester Ordnung in Ihren zurückkommen.
Gestern abend beim Quartett war die Rede von Ihrer Gesangscene. – Ein anwesender Musikliebhaber behauptete, Sie spielten den Anfang des Recitativ: [Nbs] im Hinaufstrich, wogegen ich widersprach, indem Sie gewiß bei solcher intention „poussé” vorgeschrieben hätten, und es gegen die Regel wäre, einen vollen Takt in dieser Art im Hinaufstrich zu beginnen. Sagen Sie mir doch gefäll. wie Sie es damit halten.
Wie geht es mit Emiliens Heilkur? Von meiner Frau an die Ihrigen die herzlichsten Grüße. Leben Sie wohl. Ich treuer Freund Wm Speyer.

Ihre halbjährige Zinßen vom 1 Juli bis 31 Db. liegen bereit; wollen Sie solche gleich oder soll ich sie Ihnen am 1 Juli mit dem 2t. Semester zusammen übersenden?

Autor(en): Speyer, Wilhelm
Adressat(en): Spohr, Louis
Erwähnte Personen: Guhr, Carl
Zahn, Emilie
Erwähnte Kompositionen: Spohr, Louis : Das jüngste Gericht
Spohr, Louis : Konzert in Form einer Gesangszene, Vl Orch, op. 47
Erwähnte Orte: Offenbach
Erwähnte Institutionen:
Zitierlink: www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?m=1823012332

Spohr



Der letzte Brief dieser Korrespondenz ist Speyer an Spohr, 22.12.1822. Spohr beantwortete beide Briefe am 26.01.1822.

Kommentar und Verschlagwortung, soweit in den Anmerkungen nicht anders angegeben: Karl Traugott Goldbach (16.02.2016).